Informationen zur Beitrittserklärung (Auszug aus der Vereinssatzung)
§4 Erwerb der Mitgliedschaft Der Aufnahmeantrag muß schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter/in
erforderlich.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§6 Beiträge
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen. Der Jahresmitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist jeweils zum 15. Februar bzw. 15. November
fällig. Neben dem ordentlichen Mitgliedsbeitrag können von den einzelnen Fachabteilungen weitere Sonderbeiträge erhoben werden. Diese setzt der Vorstand in Abstimmung mit der Fachabteilung fest.
Zahlt ein Mitglied seinen Beitrag nicht pünktlich, kann für jede schriftliche Mahnung ein Kostenbeitrag von 5,- Merhoben werden. Weiteres Die Mitgliedsbeiträge können nur als Jahresbeiträge im
Lastschriftverfahren geleistet werden. Grundlage der Vereinstätigkeit ist die Satzung.
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